Allgemeine Kundenhinweise
Um eine termingerechte Produktion zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Anlieferung Ihrer Teile vorher anzukündigen. Die Teile müssen über produktionsgerechte Aufhängungsmöglichkeiten (mindestens 4 mm Bohrungen) verfügen. An den Kontaktstellen (Aufhängepunkte für Haken) kann es zu sichtbaren Abdrücken kommen, die sich nicht vermeiden lassen. Von uns anzubringende Bohrungen werden produktionsgerecht platziert und nach Aufwand abgerechnet.
Die Teile müssen bei der Anlieferung eindeutig gekennzeichnet sein, so dass die Teile gem. den Lieferangaben zugeordnet werden können. Müssen die Teile satzweise beschichtet werden, sind diese Teile vor Anlieferung zu sortieren und zu kennzeichnen mit einem entsprechenden Vermerk im Anlieferschein. Gleiches gilt für Mehrfachbeschichtungen. Bei Aufträgen, die mit unterschiedlichen Farbtönen beschichtet werden sollen, müssen zur Vermeidung von Verwechslungen alle Bauteile deutlich getrennt und gekennzeichnet sein. Ist dies nicht gegeben und muss eine zeitaufwendige Zuordnung durch uns erfolgen, erheben wir dafür eine Kostenpauschale von 100 € je Anlieferung.
Prozessbedingt werden die angelieferten Teile beim Wareneingang nur hinsichtlich der äußeren Unversehrtheit und/oder Verschmutzung bzw. Korrosion geprüft. Die Beschichtbarkeit der Teile sowie evtl. notwendige Korrosionsschutzklasse und Korrosionsschutzdauer bzw. erforderliche Zusatzarbeiten werden durch die Mitarbeiter des Wareneingangs nicht geprüft. Die genaue Stückzahlprüfung erfolgt erst in der Beschichtungsanlage.
Soweit Teile demontiert zu beschichten sind, sollen diese bereits demontiert angeliefert werden. Sofern die Demontage in unserem Hause vorgenommen werden soll, erfolgt die Berechnung nach Zeitaufwand. Eine Haftung für Demontage kann von uns nicht übernommen werden.
Teilbereiche die nicht beschichtet werden dürfen, wie z. B. Gewinde, oder Kontaktflächen müssen im Auftrag bzw. Lieferschein eine entsprechende Kennzeichnung haben bzw. die Stellen müssen in einer beigefügten Zeichnung markiert sein. Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
In spitzen Ecken, tiefen Bohrungen oder sonstigen unzugänglichen Stellen (= nicht beschichtungsgerechte Konstruktion gem. DIN 12944 u. a.) kann eine einwandfreie Farbdeckung nicht erfolgen. Dort kann kein Korrosionsschutz hergestellt werden und es besteht Rostgefahr; diesbezüglich wird von uns keine Gewährleistung übernommen.
Für bereits beschichtete Teile, die von uns überbeschichtet werden, übernehmen wir keine Gewähr für Anhaftung, Verlauf und Korrosionsschutz.
Soweit verchromte Teile beschichtet werden sollen, weisen wir darauf hin, dass sich Chrom beim Einbrennvorgang vom Untergrund ablösen und hochstellen kann; der insoweit entstehende Mehraufwand durch Schleifen und Neubeschichtung wird in Rechnung gestellt. Da bei Chrom, Edelstahl u.a. glatten und hochglänzenden Materialien die bekannten Vorbehandlungsverfahren keine geeignete Haftvermittlungsschicht herstellen, kann die Lackfilmhaftung nur über eine entsprechend raue Oberfläche erreicht werden. Wegen dieser verfahrenstechnisch bedingten eingeschränkten Lackfilmhaftung, können wir für mechanische Belastbarkeit keine Gewährleistung übernehmen.
Auf Besonderheiten, wie z.B. Legierungen oder verwendete Schmier- und Hilfsstoffe, die bei der Bearbeitung eingesetzt wurden, ist hinzuweisen. Da die Teile bis auf 200° Celsius erhitzt werden, bitten wir Sie bei Lötungen nur Lote mit einem Schmelzpunkt von über 230° Celsius zu verwenden. Ferner kann durch austretendes Lötfett Fleckenbildung entstehen.
Teile aus Titanzinkblech sind wegen des niedrigen Schmelzpunktes und der daraus resultierenden Tendenz zum Verziehen für eine Pulverbeschichtung nicht geeignet.
Bei der Beschichtung verzinkter Werkstücke, Gusswerkstücken bzw. Werkstücken mit starken Zunderschichten kann es zu Fehlerbildern kommen; in diesen Fällen kommt es zu punktuellen oder großflächigen Ausgasungen, was sich durch Krater oder Blasen in der Lackschicht zeigt. Eine Gewähr kann insoweit nicht übernommen werden. Anfallende Mehrarbeit wird gesondert in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für während der Beschichtung austretende Öle und Fette, welche eine Nachbearbeitung erforderlich machen.
Roststellen, Zunder und nicht sichtbare Rückstände an Werkstücken (z. B. Weißrost, etc.) können sowohl zu Problemen bei der Beschichtung als auch zu späteren Qualitätsproblemen (Abplatzen der Pulverschicht, etc.) führen. Eine vorherige Behandlung solcher Werkstücke insbesondere durch Schleifen und Strahlen wird von unserer Seite daher immer empfohlen, jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und bei voller Kostenübernahme von uns durchgeführt bzw. veranlasst. Für Mängel, welche durch vorgenannte Materialfehler, Verzinkungen od. sonstige Rückstände entstehen, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Das gleiche gilt für fremd vorbehandelte Teile bzw. Teile die miteinander verbunden sind und deren Verbindungsmedien nicht bis min. 230° hitzebeständig sind.
Die Teile müssen bei Anlieferung beschichtungsfähig sein, insbesondere müssen die Teile frei von Öl, Fett, Silikon und/oder anderen organischen bzw. anorganischen Rückständen wie z.B. Passivierungsschichten, Klebereste, Schutzfolien, Beschriftungen jedweder Art etc. sein. Wir übernehmen keine Haftung für dadurch entstehende Fehlbeschichtungen. Entfernungen durch uns sowie evtl. Neubeschichtungen werden in Rechnung gestellt.
Soweit die zu beschichtenden Teile zusammen mit anderen bereits vorhandenen beschichteten Werkstücken verbaut oder zusammengebaut werden sollten, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei Metallic-/Eisenglimmerfarben (z. Bsp. RAL 9006/9007, RAL-Perlglimmer, DB-Farben, …) ein (u. U. erheblicher) Farbunterschied auftritt; dies gilt unabhängig davon, ob die anderen Teile bei uns oder bei einem anderen Unternehmen beschichtet wurden! Ähnlich verhält es sich, bei allen Farben, wenn der Glanzgrad gleich aus welchem Grunde abweicht!
Die Teile werden, soweit dies erforderlich sein sollte, durch Verwendung von Standart-Verpackungsmaterial gegen Transportschäden geschützt. Sofern Sie eine dar-über hinausgehende Verpackung wünschen bzw. eine solche erforderlich sein sollte, werden wir diese gesondert in Rechnung stellen, es sei denn, diese wird durch den Auftraggeber gestellt. Verpackt ausgelieferte Teile sollen nur im Trocknen gelagert werden. Durch Hitze-, Kälte- und/oder Feuchtigkeitseinwirkungen kann zwischen den Teilen und der Verpackung ein eigenes Mikroklima entstehen mit der Folge, dass die Pulverlackschicht angegriffen wird. Wir raten daher dringend an, die Folie unverzüglich nach Erhalt der Ware zu entfernen. Durch Wasserstau und Hitze evtl. entstandene helle Wasserflecken können mit einem Heißluftföhn ohne Qualitätseinbußen entfernt werden; dies stellt keine Fehlbeschichtung dar. Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen.
Im Hinblick auf die DIN EN 1090 benötigen wir Informationen darüber, welchen Korrosionsschutz und welche Schutzdauer die Teile benötigen. Nur wenn uns diese Angaben an die Hand gegeben werden, können wir eine DIN-konforme Korrosionsschutzbeschichtung gewährleisten. Sofern uns keine entsprechenden Informationen gegeben werden, werden die Teile nach unserem Standard C 3 L beschichtet.
Hinsichtlich der Beschichtung von Aluminiumfelgen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass gem. dem Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Bundesverkehrsministeriums die fachgerechte technische Wiederherstellung der Felge hinsichtlich optischer Defekte durch Polieren, Anschleifen, Grundieren und Lackieren grundsätzlich erlaubt ist. Die Verwendung von reparierten Leichtmetallrädern ist allerdings unzulässig, wobei die Verantwortlichkeit dafür bei dem jeweiligen Fahrzeugführer und Fahrzeughalter liegt.
Beschichtete Teile die verbaut werden, sind vor dem Einbau einer umfassenden Warenkontrolle zu unterziehen und evtl. Mängel unverzüglich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr akzeptiert werden.
Bei Teilen, die nach der Beschichtung z.B. mit Folie beklebt, mit Siebdruck oder Dichtmasse weiterverarbeitet werden, müssen vorher durch Versuche auf ihre Haftfestigkeit geprüft und die verwendeten Produkte aufeinander abgestimmt werden. Bitte informieren Sie uns bereits bei der Auftragsvergabe bzw. bei Anlieferung darüber.
Rücklieferungen im Reklamationsfall sind genauso vorsichtig zu verpacken und zu transportieren wie Neuware. Ist die Beschichtung durch unsachgemäße Verpackung bzw. unsachgemäßen Transport beschädigt, entstehen zusätzliche Kosten, die in Rechnung gestellt werden.
Zur Reinigung nur Wasser evtl. mit Zusatz von neutralem Reinigungsmittel verwenden. In keinem Fall chemische Lösungsmittel wie z.B. Verdünnung oder Aceton, abrasive Reinigungsmittel oder Hochdruckreiniger verwenden. Weitere Hinweise finden Sie bei der Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden e.V. GRM.
Im Interesse einer zügigen Abwicklung und um Ihnen eine optimale Qualität liefern zu können, bitte wir Sie um Beachtung der vorgenannten Punkte. Bei Unklarheiten oder sonstigen Rückfragen sprechen Sie uns bitte vor Auftragsvergabe unter 06894 955 990 an.